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Lippesperrung: Herbst 2020

Sehr geehrte Kanu – und Wassersportfreunde,

Ich weise Sie aus gegebenem Anlass erneut darauf hin, dass derzeit Kanu-, SUP- oder Boots-Touren im Baustellenbereich zur Renaturierung der Lippe in Paderborn-Sande bis zum Abschluss der Baustelle nicht gestattet sind.

Im Baustellenbereich wird mit schweren Baumaschinen gearbeitet, auch die Lippe ist betroffen.

Während der Bauzeit ist das Betreten und Befahren der Baustelle aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Sicherheit für Unbefugte zu keiner Zeit gestattet. Es besteht Lebensgefahr!
Das Baufeld umfasst sowohl die Landflächen als auch die Wasserflächen. Das Baufeld wurde durch den Bauunternehmer abgesperrt und es wurden entsprechende Hinweise zum Betretungs- und Befahrungsverbot angebracht.
Zur besseren Übersicht befindet sich im Anhang eine Übersichtskarte mit dem genannten Baustellenbereich. Gerne dürfen Sie diese Karte zur Information weiterverwenden.

Bitte halten Sie sich zu Ihrem eigenem Wohl und das ihrer Kunden an das Betretungs- und Befahrverbot.
Sobald die Strecke wieder befahrbar wird, werden Sie rechtzeitig informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Katharina Schulz

IBezirksregierung Detmold

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Einstiegstelle am Dorfplatz (Lippesee) wieder frei

Hallo Allerseits,

Frau Siemensmeyer (Eigentümerin des alten Kieswerkgelände) hat dem Verein heute (15.05.2020) folgendes mitgeteilt: Sie ändert den gegenwärtigen Status mit dem Zaun an der alten Einstiegstelle am Lippesee und baut 3 Zaunelemente ab, damit wir über die alte Einstiegstelle am Dorfplatz wieder ans Wasser können. Der Rückbau der Zaunelemente findet heute Nachmittag (15.05.) statt. Zugang zum Wasser sollte mit Wirkung ab morgen (16.05.) wieder machbar sein. Die freigegebene Stelle wird aber kleiner (nicht so breit) als vorher sein, so dass wir vermutlich mit drei Booten gleichzeitig aufs Wasser gehen können.

Habe Frau Siemensmeyer darum gebeten, einige Schilder aufzustellen, mit einer Erklärung für alle Paddler – wo eingesetzt werden darf, und die Stelle, die wir benutzen dürfen, genau einzuschränken. Übrigens, der Grund für das Einzäunen ist wegen Rückbau des Betriebsgelände und nicht wegen ‘Wechsel des Besitzers‘.

Das Ganze kommt nicht ohne Auflagen:

  • Das Areal zum Kieswerkgelände (nach links hin) ist für alle Tabu, da das neu angelegte Gelände längerer Zeit benötigen wird, bevor es wieder betreten werden kann.
  • Die Schilfstellen (rechts von der Einsatzstelle) dürfen auch auf keinen Fall benutzt werden. Die Gelände bis zur Kurve (bis zum alten abgebrochenen Stieg) ist Teil ihres Grundstücks. Frau Siemensmeier ist höchst verärgert, dass jemand die Stellen in Anspruch genommen und beschädigt hat. Sie beklagt, dass an zwei Stellen die Lücken zwischen dem Schilf immer größer werden.Aufruf an alle Paddler: Bitte diese Auflagen aufrechterhalten: Bitte nur die freigegebene Einstiegstelle zum Einsetzen benutzen!
  • Dankeschön.
    i.A. des Vorstands des Kanu Mantinghausen
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Materialausgabe Mittwoch 29.04.2020

Hallo Leute. Aufgrund erneuerter Anfragen ob wir aufs Gelände dürfen um Material auszuleihen, werden Roger und ich am Mittwoch um 15 Uhr das Bootshaus erneut öffnen und Material heraus geben. Wer also noch was braucht darf sich nochmal bei mir melden.
Ja es stimmt das es vom Gesetzgeber nicht verboten ist, dass einzelne Personen das Gelände betreten um Material zu holen oder gar den ein/ausstieg. benutzen. Allerdings sehen wir uns nicht in der Lage das kontrolliert zu erlauben. Deshalb bitte ich euch das Vereinsgelände zunächst nicht zu betreten. Wir erhoffen uns das ab dem 2.5 neue Lockerung in Bezug auf das Vereins Leben beschlossen werden. Bis dahin möchten wir aber nicht die Verantwortung tragen fals doch mehr als die erlaubte Personenzahl sich dort aufhält und eine Strafe verhängt werden könnte. Ich bitte um Euer Verständnis. Drückt die Daumen das wir ab nächster Woche wieder anders planen können.

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Regelung zur Nutzung von Vereinsmaterial während der Corona-Sperre

Regelung zur Nutzung von Vereinsmaterial während der Corona-Sperre

Zur Situation:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 15.03.2020 per Erlass verfügt, dass alle Sportangebote ab sofort einzustellen sind. Das Verbot gilt zunächst bis zum 19. April 2020 (Quelle: www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-massnahmen-zur-eindaemmung-der-corona-virus).
Folgende Angebote bzw. Einrichtungen zu schließen bzw. einzustellen:
Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020.
Hiernach wird nicht differenziert zwischen Mannschafts-, Gruppen- oder Einzeltraining. Ziel der angeordneten Maßnahmen ist es, jegliche unnötigen Sozialkontakte zu vermeiden, um eine schnelle Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Dies gilt auch für die mit dem Besuch einer Sportanlage verbundene An- und Abreise und mögliche Kontakte in Umkleideräumen. Nach hiesiger Ansicht lässt der Erlass keine differenzierende Auslegung zu. Die Sportvereine sollten der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und die Anordnungen der Behörden konsequent umsetzen.

Zur Regelung der Kanu-Abteilung:
Da die Sperre aller Voraussicht nach noch über den 19.4.2020 hinaus weiter Gültigkeit erlangen wird, privates Training allerding für so einen langen Zeitraum nicht vollständig zum Erliegen kommt, bieten wir vom Vorstand folgenden Ausweg an, der aus unserer Sicht, mit den Einschränkungen durch den Erlass vereinbar ist.
Für die Dauer der Sperren wird den Mitgliedern an zwei Tagen die Möglichkeit geboten, privates Material und Vereinsmaterial, höchstens aber für die Dauer von zunächst zwei Monaten, abzuholen bzw. auszuleihen. Wir bitten die nachfolgendenden Bedingungen ausnahmslos zu akzeptieren und unkommentiert zu Kenntnis zu nehmen.
Zu den Bedingungen:
– Die Vermeidung von Sozialkontakten hat oberste Priorität. Während der Ausübung der privaten Fahrten/Trainings sind die allgemeinen Regelungen sind unbedingt einzuhalten.
– Die Nutzung von privatem und Vereinsmaterial ist ausschließlich zu privaten Zwecken zugelassen. Es finden per Definition keine vom Verein veranstalteten, oder im Namen des Vereins durchgeführten Trainingsmaßnahmen statt.
– Es werden nur maximal ein „Set“ – bestehend aus Boot, Paddel, Spritzdecke, Weste und Helm – pro Mitglied und maximal zwei Sets pro Familie ausgegeben.
– Ausgabe an Vereinsmaterial nur an volljährige Mitglieder, bei Minderjährigen an die erziehungsberechtigten Mitglieder. Kein minderjähriges Mitglied darf ohne Aufsicht der Erziehungsberechtigten Vereinsmaterial auf einem Gewässer benutzen.
– Die Ausgabe des Materials wird an 1-2 Tagen erfolgen. Dabei erhält jeder Abholer einen Zeitraum von max 15 Minuten, um das Material aufzuladen und zu quittieren.
– Begegnungsverbot! An- und Abreisende haben so lange in ihren Fahrzeugen zu verbleiben, bis die Ausgabe des Materials an die gerade abholenden Personengruppe abgeschlossen ist.
– Alle privat vorgenommenen Touren, Trainings und Unternehmungen, egal ob mit privatem oder mit Vereinsmaterial, werden auf eigenes Risiko unternommen. Der Verein stellt hier nur das Material. Der Versicherungsschutz durch die Sportversicherung des Vereins hat keine Wirkung.
– Der Ausleiher haftet für alle Schäden an Vereinsmaterial, welche durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurde, sowie bei Verlust von Material.
– Jeder Ausleiher (volljährig) muss die Bedingungen akzeptieren und dies mit seiner Unterschrift quittieren.

– die Kanadier sind dem Angebot ausgeschlossen

Termine für die Ausgabe sind Mittwoch der 15.4, 17-19 Uhr und Samstag der 18.4 10-12 Uhr.
Lasst mich doch bitte kurz wissen wer kommen möchte damit ich nicht unnötig am BH warten muß.

Im Namen des Vorstands

Allgemein/Hauptverein/Kanuabteilung

Sperrung der Sportstätten (Bootshaus und Zeltwiese)

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Gäste,

aufgrund der aktuellen Situation der Ausbreitung des Coronavirus müssen wir leider zum Schutz aller den Vereinsbetrieb (Training, Fahrtenprogram und Kurse) vorerst einstellen.
Auch die Zeltwiese sowie das Bootshaus stehen bis auf Weiteres nicht zur Verfügung und dürfen nicht mehr betreten werden. Wir informieren hier an dieser Stelle, wenn diese Maßnahmen aufgehoben werden können.

Wir wünschen Euch alles Gute und bleibt gesund,
Euer Vorstand der Kanuabteilung TuS Mantinghausen

Weitere Informationen unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-massnahmen-zur-eindaemmung-der-corona-virus

Bootshauswart anrufen