Regelung zur Nutzung von Vereinsmaterial während der Corona-Sperre

Zur Situation:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 15.03.2020 per Erlass verfügt, dass alle Sportangebote ab sofort einzustellen sind. Das Verbot gilt zunächst bis zum 19. April 2020 (Quelle: www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-massnahmen-zur-eindaemmung-der-corona-virus).
Folgende Angebote bzw. Einrichtungen zu schließen bzw. einzustellen:
Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020.
Hiernach wird nicht differenziert zwischen Mannschafts-, Gruppen- oder Einzeltraining. Ziel der angeordneten Maßnahmen ist es, jegliche unnötigen Sozialkontakte zu vermeiden, um eine schnelle Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Dies gilt auch für die mit dem Besuch einer Sportanlage verbundene An- und Abreise und mögliche Kontakte in Umkleideräumen. Nach hiesiger Ansicht lässt der Erlass keine differenzierende Auslegung zu. Die Sportvereine sollten der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und die Anordnungen der Behörden konsequent umsetzen.

Zur Regelung der Kanu-Abteilung:
Da die Sperre aller Voraussicht nach noch über den 19.4.2020 hinaus weiter Gültigkeit erlangen wird, privates Training allerding für so einen langen Zeitraum nicht vollständig zum Erliegen kommt, bieten wir vom Vorstand folgenden Ausweg an, der aus unserer Sicht, mit den Einschränkungen durch den Erlass vereinbar ist.
Für die Dauer der Sperren wird den Mitgliedern an zwei Tagen die Möglichkeit geboten, privates Material und Vereinsmaterial, höchstens aber für die Dauer von zunächst zwei Monaten, abzuholen bzw. auszuleihen. Wir bitten die nachfolgendenden Bedingungen ausnahmslos zu akzeptieren und unkommentiert zu Kenntnis zu nehmen.
Zu den Bedingungen:
– Die Vermeidung von Sozialkontakten hat oberste Priorität. Während der Ausübung der privaten Fahrten/Trainings sind die allgemeinen Regelungen sind unbedingt einzuhalten.
– Die Nutzung von privatem und Vereinsmaterial ist ausschließlich zu privaten Zwecken zugelassen. Es finden per Definition keine vom Verein veranstalteten, oder im Namen des Vereins durchgeführten Trainingsmaßnahmen statt.
– Es werden nur maximal ein „Set“ – bestehend aus Boot, Paddel, Spritzdecke, Weste und Helm – pro Mitglied und maximal zwei Sets pro Familie ausgegeben.
– Ausgabe an Vereinsmaterial nur an volljährige Mitglieder, bei Minderjährigen an die erziehungsberechtigten Mitglieder. Kein minderjähriges Mitglied darf ohne Aufsicht der Erziehungsberechtigten Vereinsmaterial auf einem Gewässer benutzen.
– Die Ausgabe des Materials wird an 1-2 Tagen erfolgen. Dabei erhält jeder Abholer einen Zeitraum von max 15 Minuten, um das Material aufzuladen und zu quittieren.
– Begegnungsverbot! An- und Abreisende haben so lange in ihren Fahrzeugen zu verbleiben, bis die Ausgabe des Materials an die gerade abholenden Personengruppe abgeschlossen ist.
– Alle privat vorgenommenen Touren, Trainings und Unternehmungen, egal ob mit privatem oder mit Vereinsmaterial, werden auf eigenes Risiko unternommen. Der Verein stellt hier nur das Material. Der Versicherungsschutz durch die Sportversicherung des Vereins hat keine Wirkung.
– Der Ausleiher haftet für alle Schäden an Vereinsmaterial, welche durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurde, sowie bei Verlust von Material.
– Jeder Ausleiher (volljährig) muss die Bedingungen akzeptieren und dies mit seiner Unterschrift quittieren.

– die Kanadier sind dem Angebot ausgeschlossen

Termine für die Ausgabe sind Mittwoch der 15.4, 17-19 Uhr und Samstag der 18.4 10-12 Uhr.
Lasst mich doch bitte kurz wissen wer kommen möchte damit ich nicht unnötig am BH warten muß.

Im Namen des Vorstands